Im Falle einer Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen mehrere Optionen offen. Sie können sich beispielsweise für Sachleistungen entscheiden, welche durch anerkannte ambulante Pflegedienste erbracht und bis zu einer festgelegten Obergrenze von der Pflegekasse übernommen werden. Alternativ besteht der Anspruch auf Geldleistungen wie das Pflegegeld, welches von der Pflegekasse oder privaten Versicherern direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
Des Weiteren ist es möglich, nach Landesrecht anerkannte Hilfen zur Alltagsunterstützung auf Erstattungsbasis zu beanspruchen.
Für die Entlastung der Pflege im eigenen Heim können zudem teilstationäre Dienste in Form von Tages- oder Nachtpflege sowie befristete vollstationäre Angebote der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Finanzielle Hilfen (Pflegegeld)
Pflegebedürftige haben das Recht, selbst zu bestimmen, durch wen und in welcher Form sie Pflege erhalten. Die Pflegeversicherung fördert daher die Wahl, sich anstelle eines Pflegedienstes durch Angehörige, Bekannte oder ehrenamtliche Helfer versorgen zu lassen. Dafür wird ein festgelegtes Pflegegeld gezahlt.
Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unseren umfassenden Artikel zum Thema Pflegegeld der Bundesregierung.
Pflegedienstleistungen und Sachleistungen
Pflegebedürftige haben zudem die Möglichkeit, die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Diese bieten eine wertvolle Unterstützung im häuslichen Alltag und helfen, die Pflege und Betreuung in Einklang mit dem Berufsleben zu bringen.
Die Pflege zu Hause ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und von ihren Liebsten umsorgt zu werden. Doch manchmal reichen die Kräfte der Angehörigen nicht aus oder es sind spezielle Pflegeleistungen erforderlich, die professionelles Personal erfordern. Hier kommen ambulante Pflegedienste ins Spiel. Aber wie werden diese Dienste genutzt und finanziert? Dieser Artikel bietet einen Überblick.
Was sind ambulante Pflegedienste?
Ambulante Pflegedienste sind Organisationen, die professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen direkt in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen anbieten. Diese Dienste reichen von grundpflegerischen Tätigkeiten, wie Körperpflege oder Hilfe beim Essen, über medizinische Leistungen, wie die Wundversorgung oder Medikamentengabe, bis hin zur Unterstützung im Haushalt.
Die Nutzung ambulanter Pflegedienste
Die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes beginnt in der Regel mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere von den Pflegekassen dafür beauftragte Gutachter. Je nach festgestelltem Pflegegrad haben Pflegebedürftige dann Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung.
Der nächste Schritt ist die Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes. Hier lohnt sich ein Vergleich der Angebote hinsichtlich Qualität, Leistungsumfang und Kosten. Viele Dienste bieten ein unverbindliches Beratungsgespräch an, in dem individuelle Bedürfnisse geklärt und ein Pflegeplan erstellt werden kann.
Finanzierung ambulanter Pflegedienste
Pflegesachleistungen
Ist eine Person als pflegebedürftig eingestuft, hat sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese werden direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der je nach Pflegegrad variiert.
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, können alternativ Pflegegeld erhalten. Wird jedoch zusätzlich ein ambulanter Dienst beansprucht, kann das Pflegegeld in Kombination mit den Sachleistungen genutzt werden, was als Kombinationsleistung bezeichnet wird.
Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ist eine Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, einen Teil der Betreuung durch Angehörige abzudecken und ergänzend professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Das Pflegegeld verringert sich in diesem Fall anteilig je nach Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzlich zu den regulären Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige sogenannte Entlastungsbeträge in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Diese können für zusätzliche Betreuungsangebote oder für Hilfen im Haushalt durch einen ambulanten Dienst verwendet werden.
Private Zusatzversicherung
Manche Pflegebedürftige schließen eine private Pflegezusatzversicherung ab, um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen. Diese kann bestimmte Lücken füllen, wie beispielsweise höhere Kosten für besondere Pflegeleistungen oder eine höherwertige Unterbringung in einer Einrichtung der Tagespflege.
Steuerliche Aspekte
Pflegeleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich, hierüber mit einem Steuerberater zu sprechen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Ambulante Pflegedienste spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Familien. Sie bieten nicht nur professionelle Hilfe und Entlastung im Alltag, sondern ermöglichen es vielen Menschen, trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Finanzierung dieser Dienste ist durch die Pflegeversicherung sowie mögliche Zusatzversicherungen und steuerliche Absetzbarkeit geregelt, was eine umfassende Versorgung sicherstellen kann. Wichtig ist es, sich frühzeitig zu informieren und die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen.
Kombinationsleistung
Es ist auch möglich, das Pflegegeld mit den ambulanten Sachleistungen zu kombinieren, um eine individuell angepasste Versorgung sicherzustellen. Dabei verringert sich das Pflegegeld entsprechend dem Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Selbstständige Pflegefachkräfte
Pflegebedürftige haben ferner die Option, selbstständige Pflegefachkräfte zu engagieren. Diese müssen mit den Pflegekassen Verträge abschließen, um den Pflegebedürftigen ein autonomes Leben zu ermöglichen und individuellen Wünschen gerecht zu werden. In einem Pflegevertrag werden Leistungen und Vergütungen festgehalten, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Verhinderungspflege
Wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert ist, tritt die sogenannte Verhinderungspflege in Kraft. Die Pflegekasse übernimmt in solchen Fällen die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr.
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem vertiefenden Artikel zur Verhinderungspflege.
Teilstationäre Pflege
Zur Unterstützung der Pflege zu Hause stehen Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zur Verfügung, die eine zeitweilige Betreuung bieten. Informationen zu den entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung bieten wir in unserem Artikel zur Tages- und Nachtpflege.
Unterstützungsangebote im Alltag
Unterstützungsangebote sind essentiell, um Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen. Wie diese genutzt und mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden können, erläutern wir in einem separaten Artikel.
Soziale Absicherung für Pflegende
Die Pflegeversicherung leistet Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen bieten wir in unserem Artikel zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen.
Pflegekurse
Pflegekassen bieten Pflegekurse an, um Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zu schulen. Details hierzu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegekurse.
Beruf und Pflege vereinbaren
Gesetzliche Regelungen wie das Pflegezeitgesetz ermöglichen es Berufstätigen, Pflege und Arbeit zu vereinbaren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel über die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Einzelheiten zu den übernommenen Kosten finden Sie in unserem Artikel über Pflegehilfsmittel.
Wohnungsanpassung
Für Anpassungsmaßnahmen der Wohnung können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
Wohnungsanpassungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Mit zunehmendem Alter oder bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit stellt das eigene Zuhause oft keine komfortable und sichere Umgebung mehr dar. Die Lösung? Gezielte Wohnungsanpassungen. Sie ermöglichen es älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen, länger selbstständig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Aber was genau bedeutet Wohnungsanpassung und welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
Was versteht man unter Wohnungsanpassung?
Wohnungsanpassungen sind bauliche Veränderungen oder Ergänzungen in der Wohnung, die darauf abzielen, die Wohnqualität für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen zu verbessern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, Sturzrisiken zu minimieren und die alltägliche Nutzung der Wohnräume zu erleichtern.
Beispiele für Wohnungsanpassungen
- Bad barrierefrei: Installation von bodengleichen Duschen, unterfahrbaren Waschbecken, erhöhten WC-Sitzen und Haltegriffen.
- Küchenumbau: Anpassung der Arbeitshöhe, Einbau von Unterfahrmöglichkeiten für Rollstuhlnutzer und die Installation von Schubladen mit Leichtlaufsystemen.
- Türschwellen entfernen: Beseitigung von Stolperfallen und Schaffung ebenerdiger Übergänge.
- Breitere Türen: Umbau zu breiteren Türöffnungen für eine bessere Zugänglichkeit mit Rollator oder Rollstuhl.
- Treppenlifte oder Plattformlifte: Ermöglicht das Überwinden von Etagen ohne fremde Hilfe.
- Notrufsysteme: Installation von Hausnotrufsystemen, die im Notfall schnelle Hilfe garantieren.
Finanzierung von Wohnungsanpassungen
Pflegeversicherung
Pflegekassen gewähren Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch die häusliche Pflege erleichtert wird oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten bleibt. Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen, bei mehreren pflegebedürftigen Bewohnern bis zu 16.000 Euro.
KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für barrierefreies Umbauen. Die Programme „Altersgerecht Umbauen“ können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern genutzt werden.
Sozialhilfeträger
Wenn die Kosten für die notwendigen Wohnungsanpassungen nicht selbst getragen werden können und keine anderen Fördermittel ausreichen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Unterstützung durch den Sozialhilfeträger.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wohnungsanpassungen können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Umbaumaßnahmen, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.
Eine altersgerechte und barrierefreie Wohnungsanpassung kann wesentlich zur Lebensqualität und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme, die eine Anpassung der Wohnsituation erleichtern. Angehörige und Betroffene sollten sich daher rechtzeitig über entsprechende Maßnahmen und deren Finanzierung informieren und beraten lassen.