So setzen Sie Ihre Ansprüche nach einem groben Arztfehler durch
Wie kann ich feststellen (lassen), dass während meiner Behandlung ein grober Fehler seitens der Mediziner aufgetreten ist?
Nicht selten versuchen die Versicherer der Mediziner, den geschädigten Patienten mit viel zu niedrigen Abfindungssummen regelrecht abzuspeißen. Dabei können , je nach Art des Behandlungsfehler enorme Summen vor Gericht erwirkt werden.
Wenn auch Sie Opfer eines groben Arztfehlers geworden sind, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, denn nur dieser kann durch seine Kenntnisse und Erfahrungen die Summe an Schmerzensgeld erwirken, die in Ihrem individuellen Fall ermessen ist.
Wenden Sie sich am besten zeitnah an Ihre Krankenkasse, wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihrer Behandlung seitens der Mediziner Fehler gemacht wurden. Die Krankenkasse hilft Ihnen, die Schäden durch einen Gutachter feststellen zu lassen.
https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/behandlungsfehler-5/
Mit diesem Gutachten kann der medizinische Fachanwalt dem Patienten dann helfen, seine Forderungen vor Gericht durchzusetzen.
Was fällt alles unter die Bezeichnung „grober Arztfehler“?
Die Bezeichnung „grober Arztfehler“ fällt vor allem im Zusammenhang mit einer nicht nachvollziehbaren Handlung oder Entscheidung eines Arztes, die gegen grundlegende Behandlungsregeln erfolgt sind. Im Einzelfall muss jedoch detailliert aufgedeckt werden, welche Fehler in der Behandlung unterlaufen sind und wie diese durch den Gutachter und durch das Gericht zu bewerten sind.
Werden mehrere Fehler in einer Behandlung angeklagt, so kann das Gericht diese zusammenhängenden Fehler ebenfalls als groben Fehler werten.
Als grobe Arztfehler kann aber auch eine falsch gestellte Diagnose bezeichnet werden. So konnte ein Fachanwalt für Medizinrecht für seinen Mandanten 3.000 Euro Schmerzensgeld erwirken, nachdem dieser nach einer falsch diagnostizierten Krebserkrankung Todesängste ausstehen musste.
Mit wie viel Schmerzensgeld kann ich rechnen?
Jeder Fall im Medizinrecht ist individuell und wird so auch bei Gericht bewertet, obgleich in machen Fällen auch vorhergegangene, ähnliche Fälle zu Rate gezogen werden können.
Wie sich die Summe des zu zahlenden Schmerzensgeldes für den geschädigten Patienten zusammensetzt, wird immer individuell nach dem erlittenen Behandlungsfehler berechnet.
Das Schmerzensgeld errechnet sich demnach aus der Schädigung des Patienten, die er aufgrund der falschen oder fehlerhaften Behandlung erlitten hat.
Ebenso ist es von großer Bedeutung festzustellen, ob das weitere Leben durch die erlittene fehlerhafte Behandlung beeinträchtig wird. Bleibt ein Patient auf Dauer wegen einer falschen Behandlung geschädigt, zum Beispiel bleibt der Patient gelähmt, ist erblindet oder hat schmerzhafte Verbrennungen erlitten, durch die die Haut nun vernarbt ist, so können weitere Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden.
Oft möchten sich die Versicherer der Ärzte jedoch nicht auf einen sogenannten immateriellen Vorbehalt einlassen um das Verfahren intern abschließen zu können.
Der Fachanwalt für Medizinrecht kann seinen Mandanten dahingehend ausführlich beraten, in wie weit er als geschädigter Patient weitere Ansprüche stellen kann.